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BGH: Bezeichnung "Neurologisch/Vaskuläres Zentrum" ist eine wettbewerbswidrige Irreführung bei einer normalen Praxis ohne überdurchschnittliche Ausstattung

BGH
Urteil vom 18.01.2012
I ZR 104/10
Neurologisch/Vaskuläres Zentrum
UWG §§ 3, 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3

Leitsatz des BGH:

Ein Bedeutungswandel beim Begriff "Zentrum" ist nicht im selben Maß wie beim Begriff "Center" festzustellen. Der Begriff "Zentrum" weist im Grundsatz nach wie vor auf eine besondere Bedeutung und Größe eines Unternehmens hin oder wird jedenfalls vom Verkehr auf einen solchen Tatsachenkern zurückgeführt.

BGH, Urteil vom 18. Januar 2012 - I ZR 104/10 - OLG Rostock - LG Rostock


Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

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