Skip to content

OLG Frankfurt: Verwendung der Begriffe "Praebiotik" und "Probiotik" für Babynahrung verstößt nicht gegen Health-Claims-Verordnung

OLG Frankfurt
Urteil vom 09.08.2012
6 U 67/11


Das OLG Frankfurt hat entschieden, die Verwendung der Bezeichnungen "Praebiotik" und "Probiotik" für Babynahrung eine bloße Beschaffenheits- bzw. Inhaltsstoffangabe darstellt. Das Gericht ist der Ansicht, dass es sich dabei nicht um unzulässige gesundheitsbezogene Angaben im Sinne der Health-Claims-Verordnung handelt.

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:


Trackbacks

Keine Trackbacks

Kommentare

Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt

Noch keine Kommentare

Die Kommentarfunktion wurde vom Besitzer dieses Blogs in diesem Eintrag deaktiviert.

Kommentar schreiben

Umschließende Sterne heben ein Wort hervor (*wort*), per _wort_ kann ein Wort unterstrichen werden.
Standard-Text Smilies wie :-) und ;-) werden zu Bildern konvertiert.
Formular-Optionen