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BGH: Kein Wettbewerbsverstoß, wenn Unfallhaftpflichtversicherer den Unfallgegner auf preisgünstigeren Autovermieter hinweist, mit dem dieser kooperiert

BGH
Urteil vom 08.03.2012
I ZR 85/10
Unfallersatzgeschäft
UWG § 4 r. 1 und 10; BGB § 249 Abs. 2 Satz 1, § 823 Abs. 1

Leitsatz des BGH:

Ein Unfallhaftpflichtversicherer ist regelmäßig nicht gehindert, einen Unfallgegner, der ein Ersatzfahrzeug bei einem örtlichen Autovermieter angemietet hat oder anmieten möchte, auf das preisgünstigere Angebot eines mit ihm zusammenarbeitenden überörtlich tätigen Autovermieters hinzuweisen.

BGH, Urteil vom 8. März 2012 - I ZR 85/10 - OLG Dresden -LG Dresden

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

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