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OLG Düsseldorf: Martin Kaymer muss Verkauf verfremdeter Porträts im Pop-Art Stil nicht dulden - kein künstlerischer Gehalt nur Handwerk

OLG Düsseldorf
Urteil vom 23.07.2013
I-20 U 190/12


Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass der Golf-Profi Michael Kaymer den Verkauf verfremdeter Porträts im Pop-Art Stil nicht dulden muss. Das Gericht bejahte Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche.

Aus der Pressemitteilung des OLG Düsseldorf

"Das Gericht hingegen sah in der Verbreitung einen Verstoß gegen das Recht des Sportlers am eigenen Bild und verurteilte den Beklagten zur Unterlassung und zum Schadensersatz. Ein höheres und überwiegendes Interesse der Kunst sei nicht feststellbar. Die Bilder, bei denen der dekorative Charakter im Vordergrund stehe, wiesen über rein handwerkliches Können hinaus keinen künstlerischen Gehalt auf. Auch komme ihnen lediglich ein sehr geringer Informationswert für die Allgemeinheit zu. Sie dienten vielmehr vorrangig kommerziellen Interessen. Es überwiege daher das Recht des Klägers, selbst über die Verwendung von Bildnissen seiner Person zu kommerziellen Zwecken zu bestimmen."

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die vollständige Pressemitteilung des OLG Düsseldorf finden Sie hier:

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