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Google scheitert wenig überraschend beim BGH mit Anhörungsrüge gegen das Autocomplete-Urteil

BGH
Beschluss vom 25.06.2013
VI ZR 269/12


Der BGH hat die von Google eingelegte Anhörungsrüge gegen das Urteil des BGH vom 14.05.2013 (siehe dazu BGH-Entscheidung zur Haftung von Google für Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch Vorschläge der Auto-Complete-Funktion liegt im Volltext vor) wenig überraschend zurückgewiesen.

Der Suchmaschinenbetreiber hatte gerügt, dass der Sachvortrag nicht ausreichend in der Urteilsbegründung gewürdigt worden sei.

Hierzu der BGH:
"Der Senat hat bei seiner Entscheidung über die Revision der Kläger das Vorbringen der Beklagten in vollem Umfang geprüft, ihm aber keine über die Urteilsbegründung hinausgehende Relevanz beigemessen. Die Ausführungen in der Anhörungsrüge der Beklagten geben keine Veranlassung für eine abweichende Beurteilung."

Den Volltext finden Sie hier:

Siehe zum Thema auch:
"BGH: Google haftet für Autocomplete-Funktion ab Kenntnis von einer Persönlichkeitsrechtsverletzung - Google-Autocomplete"




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