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LG München: Bewertung auf Ärztebewertungsportal muss sich nicht nur auf ärztliche Leistung beschränken

LG München I
Urteil vom 28.05.2013
25 O 9554/13


Das LG München hat zutreffend entschieden, dass sich die Bewertung eines Arztes durch einen Patienten auf einem Ärztebewertungsportal nicht allen auf die ärztliche Dienstleistung beschränken muss, sondern auch andere Gesichtspunkte (hier: Vergütungsmodell) bewertet werden dürfen.


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