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LAG Berlin-Brandenburg: Ungefragte Veröffentlichung von Patientenfoto bei Facebook durch Krankenhauspersonal kann fristlose Kündigung rechtfertigen - aber Frage des Einzelfalls

LAG Berlin-Brandenburg
Urteil vom 11.04.2014
17 Sa 2200/13


Das LAG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die ungefragte Veröffentlichung von Patientenfotos durch Krankenhauspersonal bei Facebook oder anderen Social Media Netzwerken eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann, dadurch in erheblicher Weise gegen die Schweigepflicht verstoßen und die Persönlichkeitsrechte des Patienten verletzt werden. Im vorliegenden Fall lehnte das Gericht die Zulässigkeit der außerordentlichen Kündigigng jedoch ab, da zwischen der Pflegekraft und dem verstorbenen Patienten ein besonderes Näheverhältni bestand.

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