BGH: Provider dürfen dynamische IP-Adressen anlasslos speichern, um Netzstörungen und Fehler zu verhindern
BGH
Urteil vom 03. Juli 2014
III ZR 391/13
Der BGH hat entschieden, dass Provider dynamische IP-Adressen anlasslos speichern dürfen, um Netzstörungen und Fehler zu verhindern
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
Urteil vom 03. Juli 2014
III ZR 391/13
Der BGH hat entschieden, dass Provider dynamische IP-Adressen anlasslos speichern dürfen, um Netzstörungen und Fehler zu verhindern
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