BGH: Regelmäßig kein Anspruch auf Unterlassung einer Presseveröffentlichung im Falle einer identifizierenden Textberichterstattung, wenn berufliche und nicht die Privatsphäre betroffen ist
BGH
Urteil vom 13.01.2015
VI ZR 386/13
BGB § 823
Der BGH hat entschieden, dass regelmäßig kein Anspruch auf Unterlassung einer Presseveröffentlichung im Falle einer identifizierenden Textberichterstattung besteht, wenn die berufliche und nicht die Privatsphäre betroffen ist.
Leitsatz des BGH:
Zum Anspruch auf Unterlassung einer Presseveröffentlichung im Falle einer identifizierenden Textberichterstattung.
BGH, Urteil vom 13. Januar 2015 - VI ZR 386/13 - KG Berlin - LG Berlin
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
Urteil vom 13.01.2015
VI ZR 386/13
BGB § 823
Der BGH hat entschieden, dass regelmäßig kein Anspruch auf Unterlassung einer Presseveröffentlichung im Falle einer identifizierenden Textberichterstattung besteht, wenn die berufliche und nicht die Privatsphäre betroffen ist.
Leitsatz des BGH:
Zum Anspruch auf Unterlassung einer Presseveröffentlichung im Falle einer identifizierenden Textberichterstattung.
BGH, Urteil vom 13. Januar 2015 - VI ZR 386/13 - KG Berlin - LG Berlin
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