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BGH: Zur konkludenten Einwilligung in die Veröffentlichung eines Bildnisses in einem Eventportal - hier: Foto von einer Hostess auf einer Prominentenparty

BGH
Urteil vom 11.11.2014
VI ZR 9/14
KUG § 22 Satz 1

Leitsatz des BGH:


Zur konkludenten Einwilligung in die Veröffentlichung eines Bildnisses in einem Eventportal (hier: Foto von einer Hostess, die auf einer Prominentenparty im Auftrag einer Promotion-Agentur Aktionsware (Zigaretten) anbietet).

BGH, Urteil vom 11. November 2014 - VI ZR 9/14 - LG Berlin - AG Berlin-Mitte

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

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