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Volltext OLG München Eltern müssen in Filesharing-Fällen ggf auch ihre Kinder anschwärzen oder selbst haften liegt vor

OLG München
Urteil vom 14.01.2016
29 U 2593/15


Die äußerst fragwürdige Entscheidung des OLG München, wonach Eltern in Filesharing-Fällen ggf. auch ihr Kinder anschwärzen müssen oder selbst haften, liegt im Volltext vor. Die Münchener Rechtsprechung bleibt ihrer rechteinhaberfreundlichen Rechtsprechung treu, auch wenn die Vorgaben des BGH zur sekundären Darlegungslast augenscheinlich nicht beachtet werden (siehe dazu z.B. Volltext BGH-Entscheidung - Tauschbörse III liegt vor: Zur sekundären Darlungslast des Anschlussinhabers - Vortrag welche Personen Zugriff hatten genügt - Filesharing ).

Leitsatz des Gerichts:

In Filesharing-Fällen betrifft die sekundäre Darlegungslast des Anschlussinhabers die der Feststellung der Täterschaft vorgelagerte Frage, ob die Voraussetzungen für die tatsächliche Vermutung vorliegen, er sei der Täter. Erst wenn der Anschlussinhaber dieser sekundären Darlegungslast genügt, trifft den Anspruchsteller die Last der dann erforderlichen Beweise; genügt der Anschlussinhaber seiner sekundären Darlegungslast dagegen nicht, so muss er zur Widerlegung der dann für den Anspruchsteller streitenden tatsächlichen Vermutung den Gegenbeweis erbringen.

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

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