LG Bremen: Online-Tickethändler Eventim darf keine Servicepauschale für Selbstausdrucken und Bearbeitungsgebühren für Ticketversand verlangen
LG Bremen
Urteil vom 31.08.2016
1 O 969/15
Das LG Bremen hat entschieden, dass der Online-Tickethändler Eventim keine Servicepauschale für Tickets zum Selbstausdrucken und auch keine Bearbeitungsgebühren für den Ticketversand verlangen. Es liegt - so das Gericht - eine unangemessene Benachteiligung der Kunden vor.
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
Urteil vom 31.08.2016
1 O 969/15
Das LG Bremen hat entschieden, dass der Online-Tickethändler Eventim keine Servicepauschale für Tickets zum Selbstausdrucken und auch keine Bearbeitungsgebühren für den Ticketversand verlangen. Es liegt - so das Gericht - eine unangemessene Benachteiligung der Kunden vor.
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