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BGH: Zur Kennzeichnungskraft einer Marke bestehend aus Produktform wenn Form des Produkts nicht funktionsbedingt vorgegeben ist - lufterfrischer in Form eines Tannenbaums

BGH
Urteil vom 02.06.2016
I ZR 75/15
Wunderbaum II
MarkenG § 9 Abs. 1 Nr. 2 und 3, § 51 Abs. 1, § 115 Abs. 1, § 124



Leitsätze des BGH:

a) Wird ein Produkt (hier: Lufterfrischer) in Form der Marke (hier: Silhouette eines stilisierten Tannenbaums) hergestellt, schwächt dies nicht die originäre Kennzeichnungskraft der Marke wegen beschreibender Anklänge im Hinblick auf die Waren, für die sie Schutz beansprucht, wenn die Form des Produkts nicht funktionsbedingt vorgegeben oder die Ware beschreibend ist.

b) Die originäre Kennzeichnungskraft einer Marke kann bei inländischen Verkehrskreisen dadurch gesteigert werden, dass die Marke nicht nur im Inland, sondern in zahlreichen weiteren Ländern präsent ist und inländische Verkehrskreise der Marke bei Reisen ins Ausland begegnen.

BGH, Urteil vom 2. Juni 2016 - I ZR 75/15 - OLG München - LG München I

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:



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