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BGH: Kritik an journalistischer Arbeit zulässig - zur Abgrenzung von Verdachtsberichtserstattung und Meinungsäußerung

BGH
Urteil vom 27. September 2016
VI ZR 250/13
BGB § 823 Ah; GG Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1; EMRK Art. 8
Abs. 1, Art. 10

Leitsätze des BGH:


1. Zur Abgrenzung von Verdachtsberichterstattung und Meinungsäußerung.

2. Zur zulässigen Kritik an journalistischer Arbeit.

BGH, Urteil vom 27. September 2016 - VI ZR 250/13 - KG Berlin - LG Berlin

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:




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