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KG Berlin: Ausnutzung des fliegenden Gerichtsstands für einstweilige Verfügung rechtlich zulässig - Rechtsmissbrauch wenn an anderem Gericht bereits erfolglos Verfügungsantrag gestellt wurde

KG Berlin
Urteil vom 11.10.2016
5 U 139/15


Das KG Berlin hat entschieden, dass die Ausnutzung des fliegenden Gerichtsstands für den Erlass einer einstweilige Verfügung grundsätzlich rechtlich zulässig und nicht rechtsmissbräuchlich ist. Es liegt jedoch ein Fall des Rechtsmissbrauchs vor, wenn der Antragsteller bereits bei anderem Gericht erfolglos einen Verfügungsantrag gestellt hat.

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