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KG Berlin: Gegendarstellungsanspruch nach § 56 RStV gilt auch für private Blogs sofern journalistisch-redaktionelle Gestaltung vorliegt

KG Berlin
Beschluss vom 28.11.2016
10 W 173/16


Das KG Berlin hat im Rahmen eines Prozesskostenhilfe-Bewilligungsverfahrens entschieden, dass auch bei Einträgen in einem privat betriebenen Blog nach § 56 RStV ein Gegendarstellungsanspruch bestehen kann. Dies ist im Grundsatz nicht überraschend, da es für die Einordnung als journalistisch-redaktionell gestaltetes Angebot nicht darauf ankommt, ob die Inhalte per Blog oder z.B. per CMS-System verbreitet werden-

Das Gericht führt aus, dass im entschiedenen Fall ein journalistisch-redaktionell gestaltetes Angebot anzunehmen ist, auch wenn nur in unregelmäßigen Beiträge veröffentlicht werden. Das Gericht weist darauf hin, dass sich das Angebot von typischen privaten Blogs unterscheidet und daher eine journalistisch-redaktionelle Gestaltung aufweist.

Wie so oft gibt es keinen klaren Kriterienkatalog. Es kommt stets auf Gestaltung und Inhalte des Blogs im Einzelfall an.

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