OLG Bremen: Online-Tickethändler Eventim darf keine Servicepauschale für Tickets zum Selbstausdrucken und auch keine Bearbeitungsgebühren für den Ticketversand erheben
OLG Bremen
Urteil vom 15.06.2017
5 U 16/16
Das OLG Bremen hat entschieden, dass der Online-Tickethändler Eventim keine Servicepauschale für Tickets zum Selbstausdrucken und auch keine Bearbeitungsgebühren für den Ticketversand digitaler Tickets verlangen darf.
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
Urteil vom 15.06.2017
5 U 16/16
Das OLG Bremen hat entschieden, dass der Online-Tickethändler Eventim keine Servicepauschale für Tickets zum Selbstausdrucken und auch keine Bearbeitungsgebühren für den Ticketversand digitaler Tickets verlangen darf.
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