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BGH: Entscheidung zum urheberrechtlichen Schutz von Lernspielen liegt im Volltext vor

BGH
Urteil vom 01.06.2011
I ZR 140/09
Lernspiele
UrhG § 2 Abs. 1 Nr. 7


Wir hatten bereits kurz über die Entscheidung berichtet.

Leitsatz des BGH:
Lernspiele, die der Vermittlung von belehrenden oder unterrichtenden Informationen dienen und dazu das Ausdrucksmittel der graphischen oder plastischen Darstellung einsetzen, genießen als Darstellungen wissenschaftlicher Art im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 7 UrhG Urheberrechtsschutz, wenn in der Form der Darstellung eine persönliche, sich vom alltäglichen Schaffen im betroffenen Bereich abhebende, geistige Schöpfung zum Ausdruck kommt.
BGH, Urteil vom 1. Juni 2011 - I ZR 140/09 - OLG Köln

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

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