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BGH: Durch Werbung finanzierte kostenlose Arzneimittel-Datenbank für Ärzte ist keine unzulässige Werbegabe im Sinne von § 7 Abs. 1 Satz 1 HWG

BGH
Urteil vom 17.08.2011
I ZR 13/10
Arzneimitteldatenbank
UWG §§ 3, 4 Nr. 11; HWG § 7 Abs. 1 Satz 1; Berufsordnung für die bayerischen Ärzte § 33 Abs. 2

Leitsatz des BGH

Das Angebot einer durch Werbung finanzierten und deswegen für Ärzte kostenlosen Datenbank, die diesen Informationen und Hinweise für die Verordnung von Arzneimitteln gemäß § 73 Abs. 8 SGB V gibt, stellt keine Werbegabe im Sinne von § 7 Abs. 1 Satz 1 HWG, § 33 Abs. 2 der Berufsordnung für die bayerischen Ärzte dar (Fortführung von BGH, Urteil vom 21. Juni 1990 - I ZR 240/88, GRUR 1990, 1041 = WRP 1991, 90 - Fortbildungs-Kassetten).
BGH, Urteil vom 17. August 2011 - I ZR 13/10 - OLG München - LG München I

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

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