BGH: Einstellen eines Gebrauchtfahrzeugs in der falschen Suchrubrik einer Internethandelsplattform nicht zwingend eine wettbewerbswidrige Irreführung
BGH
Urteil vom 06.10.2011
I ZR 42/10
Falsche Suchrubrik
UWG § 5 Abs. 1 Satz 1 und 2 Nr. 1
Leitsatz des BGH:
Stellt der Verkäufer eines Gebrauchtfahrzeugs sein Angebot auf einer Internethandelsplattform in eine Suchrubrik mit einer geringeren als der tatsächlichen Laufleistung des Pkw ein, so handelt es sich dabei grundsätzlich um eine unwahre Angabe im Sinne von § 5 Abs. 1 UWG über das angebotene Fahrzeug. Zur Irreführung des Publikums ist die unzutreffende Einordnung aber nicht geeignet, wenn diese für einen durchschnittlich informierten und verständigen Leser bereits aus der Überschrift der Anzeige ohne weiteres hervorgeht, so dass das angesprochene Publikum nicht getäuscht wird.
BGH, Urteil vom 6. Oktober 2011 - I ZR 42/10 - OLG Karlsruhe in Freiburg - LG Freiburg
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
Urteil vom 06.10.2011
I ZR 42/10
Falsche Suchrubrik
UWG § 5 Abs. 1 Satz 1 und 2 Nr. 1
Leitsatz des BGH:
Stellt der Verkäufer eines Gebrauchtfahrzeugs sein Angebot auf einer Internethandelsplattform in eine Suchrubrik mit einer geringeren als der tatsächlichen Laufleistung des Pkw ein, so handelt es sich dabei grundsätzlich um eine unwahre Angabe im Sinne von § 5 Abs. 1 UWG über das angebotene Fahrzeug. Zur Irreführung des Publikums ist die unzutreffende Einordnung aber nicht geeignet, wenn diese für einen durchschnittlich informierten und verständigen Leser bereits aus der Überschrift der Anzeige ohne weiteres hervorgeht, so dass das angesprochene Publikum nicht getäuscht wird.
BGH, Urteil vom 6. Oktober 2011 - I ZR 42/10 - OLG Karlsruhe in Freiburg - LG Freiburg
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