LG München I, Urteil vom 15.07.2004 - Az.: 17HK O 9520/04 -
Domainrecht: Markenrechtliche Erschöpfung - "jahreswagen-audi.de"

In dem Rechtsstreit Audi Aktiengesellschaft ... gegen ...

wegen Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz u.a erläßt das Landgericht München I, 17. Kammer für Handelssachen, durch die Vorsitzende Richterin Waitzinger aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 15.07.2004 folgendes Anerkenntnisurteil:

1. Der Beklagte wird verurteilt,

1.1. unter Androhung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Wiederholungsfalle Ordnungshaft bis zu zwei Jahre, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr die Internetdomain "jahreswagen-audi.de" für sich oder Dritte zu registrieren, zu konnektieren oder sonst im Internet als Domain zu verwenden oder verwenden zu lassen.

1.2. gegenüber der DENIC e. G., Wiesenhüttenplatz 7, Frankfurt, die Freigabe der Domain "jahreswagen-audi.de" zu erklären;

1.3. der Klägerin Auskunft zu erteilen, seit wann und in welchem Umfang der Beklagte Handlungen gemäß Ziffer 1.1. begangen hat unter Angabe des Zeitraumes und der Vergütungen für die Gestattung der Nutzung der Domain "jahreswagen-audi.de" durch Dritte.

2. Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin sämtlichen Schaden zu ersetzen, der dieser durch die unter Ziffer 1.1 bezeichneten Handlungen entstanden ist oder noch entstehen wird.

3. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Streitwert: 250.000 EURO



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