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Volltext BGH: Online-Käufer darf bei Prüfung der Ware nicht besser gestellt werden als Käufer im stationären Handel - Wertersatz nach Widerruf bei bei Einbau und Probefahrt mit gekauftem Katalysat

BGH
Urteil vom 12.10.2016
VIII ZR 55/15


Wir hatten bereits in dem Beitrag BGH: Verkäufer hat Anspruch auf Wertersatz nach Widerruf durch Verbraucher bei Einbau und Probefahrt mit gekauftem Katalysator über die Entscheidung berichtet.

Leitsatz des BGH:

BGB § 357 Abs. 3 in der bis zum 12. Juni 2014 geltenden Fassung Der Verbraucher, der im Fernabsatz einen Katalysator gekauft, diesen anschließend in sein Kraftfahrzeug eingebaut und mit diesem eine (kurze) Probefahrt durchgeführt hat, schuldet im Falle des Widerrufs dem Verkäufer Ersatz für die Verschlechterung, die dadurch an dem Katalysator eingetreten ist. Solche Maßnahmen gehen über die in § 357 Abs. 3 BGB in der bis zum 12. Juni 2014 geltenden Fassung vorgesehene Prüfung der Eigenschaften und Funktionsweise der Sache hinaus, denn diese Vorschrift soll den Verbraucher nicht
gegenüber einem Käufer im stationären Handel begünstigen, sondern nur einen Ausgleich dafür schaffen, dass ihm die im stationären Handel zur Verfügung stehenden Erkenntnismöglichkeiten entgangen sind (Fortführung von Senatsurteil
vom 3. November 2010 - VIII ZR 337/09, BGHZ 187, 268 Rn. 23).

BGH, Urteil vom 12. Oktober 2016 - VIII ZR 55/15 - LG Berlin - AG Berlin-Lichtenberg

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:



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