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LG Düsseldorf: Wettbewerbswidrige Irreführung einer Bank durch Werbung für kostenloses Girokonto wenn für Nutzung erforderliche EC-Karte kostenpflichtig ist

LG Düsseldorf
Urteil vom 06.01.2017
38 O 68/16


Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass eine wettbewerbswidrige Irreführung vorliegt, wenn eine Bank mit einem "kostenlosen Girokonto" wirbt, wenn die für die Nutzung erforderliche EC-Karte jedoch kostenpflichtig ist.

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