Skip to content

LG Hildesheim: Wettbewerbswidrige Herabsetzung durch Fahrschul-Werbung wenn alte Führerschein-Ausbilungsmethode als falsch und gefährlich bezeichnet wird

LG Hildesheim
Urteil vom 21.03.2017
11 O 24/16


Das LG Hildesheim hat entschieden, dass eine wettbewerbswidrige Herabsetzung vorliegt, wenn eine Fahrschule für eine neue Ausbildungsmethode wirbt und die herkömmliche Führerschein-Ausbilungsmethode als "falsch und gefährlich" bezeichnet.




Trackbacks

Keine Trackbacks

Kommentare

Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt

Noch keine Kommentare

Die Kommentarfunktion wurde vom Besitzer dieses Blogs in diesem Eintrag deaktiviert.

Kommentar schreiben

Umschließende Sterne heben ein Wort hervor (*wort*), per _wort_ kann ein Wort unterstrichen werden.
Standard-Text Smilies wie :-) und ;-) werden zu Bildern konvertiert.
Formular-Optionen