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BGH: Die Führung des in Österreich verliehenen Grades "Master of Science Kieferorthopädie" mit HeilberufsG NRW vereinbar

BGH
Urteil vom 18.03.2010
Master of Science Kieferorthopädie
UWG § 4 Nr. 11, § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und 4; HeilberufsG NRW §§ 33, 35
Abs. 1


Leitsätze des Gerichts:

1. Die Bestimmungen des Heilberufsgesetzes NRW über die Führung von Gebietsbezeichnungen, Teilgebietsbezeichnungen oder Zusatzbezeichnungen durch Kammerangehörige sind Marktverhaltensregeln i.S. des § 4 Nr. 11 UWG.
2. Die Führung des von einer österreichischen Universität verliehenen Grades "Master of Science Kieferorthopädie" verstößt nicht gegen §§ 33, 35 Abs. 1 HeilberufsG NRW.

BGH, Urteil vom 18. März 2010 - I ZR 172/08 - OLG Düsseldorf

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier

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