BGH: Vertrag über Platzierung von Werbung auf Website unter einer bestimmten Domain ist ein Werkvertrag
BGH
Urteil vom 22.03.2018
VII ZR 71/17
BGB § 631
Der BGH hat entschieden, dass ein Vertrag über die Platzierung von Werbung auf einer Website unter einer bestimmten Domain ein Werkvertrag ist.
Leitsätze
a) Ein Vertrag über die Platzierung einer elektronischen Werbeanzeige unter einer Domain ist rechtlich als Werkvertrag zu qualifizieren.
b) Vertragliche Regelungen, wie die Werbewirksamkeit der in Auftrag gegebenen Werbeanzeige im konkreten Fall erreicht werden kann, gehören - vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung der Vertragsparteien - nicht zum wesentlichen Inhalt eines Vertrags, der auf die Platzierung einer elektronischen Werbeanzeige unter einer konkret bezeichneten Domain gerichtet ist.
BGH, Urteil vom 22. März 2018 - VII ZR 71/17 - LG Bad Kreuznach - AG Bad Kreuznach
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
Urteil vom 22.03.2018
VII ZR 71/17
BGB § 631
Der BGH hat entschieden, dass ein Vertrag über die Platzierung von Werbung auf einer Website unter einer bestimmten Domain ein Werkvertrag ist.
Leitsätze
a) Ein Vertrag über die Platzierung einer elektronischen Werbeanzeige unter einer Domain ist rechtlich als Werkvertrag zu qualifizieren.
b) Vertragliche Regelungen, wie die Werbewirksamkeit der in Auftrag gegebenen Werbeanzeige im konkreten Fall erreicht werden kann, gehören - vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung der Vertragsparteien - nicht zum wesentlichen Inhalt eines Vertrags, der auf die Platzierung einer elektronischen Werbeanzeige unter einer konkret bezeichneten Domain gerichtet ist.
BGH, Urteil vom 22. März 2018 - VII ZR 71/17 - LG Bad Kreuznach - AG Bad Kreuznach
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