Skip to content

LG Neurupin: Wettbewerbswidrige Werbung mit "provisionsfrei" durch Internetportal für Vermietungen wenn Auftrag durch Vermieter erfolgt ist und diese Provision zahlen

LG Neuruppin
Urteil vom 14.02.2018
6 O 37/17


Das LG Neuruppin hat entschieden, dass eine wettbewerbswidrige Werbung mit "provisionsfrei" durch ein Internetportal für Vermietungen vorliegt, wenn der Auftrag durch Vermieter erfolgt ist und diese Provision zahlen. Die Bewerbung für Mietinteressenten als provisionsfrei ist - so das Gericht - eine irreführende Werbung mit Selbstverständlichkeiten.

Trackbacks

Keine Trackbacks

Kommentare

Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt

Noch keine Kommentare

Die Kommentarfunktion wurde vom Besitzer dieses Blogs in diesem Eintrag deaktiviert.

Kommentar schreiben

Umschließende Sterne heben ein Wort hervor (*wort*), per _wort_ kann ein Wort unterstrichen werden.
Standard-Text Smilies wie :-) und ;-) werden zu Bildern konvertiert.
Formular-Optionen