OLG Karlsruhe: Versandapotheken dürfen Widerrufsrecht für verschreibungs- und apothekenpflichtige Medikamente nicht generell ausschließen und Pflicht zur kostenlosen Beratung
OLG Karlsruhe
Urteil vom 09.02.2018
4 U 87/17
Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass Versandapotheken das Widerrufsrecht nicht generell für verschreibungs- und apothekenpflichtige Medikamente ausschließen dürfen.
Zudem hat das Gericht entschieden, dass Versandapotheken kostenlose Beratung leisten müssen. Eine kostenpflichtige Telefon-Hotline genügt insoweit nicht.
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
Urteil vom 09.02.2018
4 U 87/17
Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass Versandapotheken das Widerrufsrecht nicht generell für verschreibungs- und apothekenpflichtige Medikamente ausschließen dürfen.
Zudem hat das Gericht entschieden, dass Versandapotheken kostenlose Beratung leisten müssen. Eine kostenpflichtige Telefon-Hotline genügt insoweit nicht.
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