Markenrecht: Markenanmeldung
Um die eigene Firma, Produktbezeichnungen oder sonstige Kennzeichen schützen zu lassen, besteht die Möglichkeit, ein Marke eintragen zu lassen. In Deutschland können Marken beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) angemeldet werden. Neben reinen Wortmarken gibt es Bildmarken, kombinierte Wort-/Bildmarken, Farbmarken etc. Durch die Markenanmeldung erwirbt der Markeninhaber eigene Kennzeichenrechte an der Zeichenfolge oder z.B. bei Bildmarken an der grafischen Gestaltung. Der Inhaber einer Marke kann Mitbewerber daran hindern, das geschützte Kennzeichen oder verwechslungsfähige Varianten zu verwenden. Neben Unterlassungsansprüchen hat ein Markeninhaber auch Auskunfts- und Schadensersatzansprüche gegen Dritte, die seine Rechte als Inhaber der Marke verletzen. Gerade bei der Unternehmensgründung, Umfirmierung und der Einführung neuer Produkte oder Dienstleistungen ist die Anmeldung einer Marke daher sinnvoll. Auch die Registrierung einer Domain ist ohne eigene Kennzeichenrechte an dem Domainnamen mit erheblichen Risiken verbunden (siehe etwa: Urteil des BGH vom 26.06.2003 - I ZR 296/00 ("maxem.de")
Markenrecherche
Es ist häufig für einen juristischen Laien nur schwer zu beurteilen, ob die gewünschte Marke überhaupt eintragungsfähig ist oder ob die gewünschte Marke mit bestehenden Marken kollidiert. Wird trotz kollidierender Rechte Dritter oder fehlender Eintragungsfähigkeit eine Marke beantragt, so droht ein Widerpsruchsverfahren bzw. eine Zurückweisung des Antrags. Dies ist mit nicht unerheblichen Kosten verbunden. Daher ist dringendst zu empfehlen, vor der Markenanmeldung unter Einschaltung eines fachklundigen Rechtsanwalts eine Markenrecherche durchzuführen.
Kosten der Anmeldung beim DPMA
Die Kosten für die Anmeldung einer Marke in 3 Waren- bzw. Dienstleistungsklassen beträgt beim DPMA 300,00 EURO. Für jede weitere Waren- oder Dienstleistungsklasse fallen weitere 100,00 EURO an. Daneben besteht die Möglichkeit die Bearbeitungszeit beim DPMA durch die Zahlung einer Beschleunigungsgebühr von 200,00 EURO zu verkürzen. Die Schutzdauer beträgt 10 Jahre.
Anwaltskosten: Markenrecherche und Markenanmeldung
Wir bieten die Anmeldung einer Marke in 3 Waren- bzw. Dienstleistungsklassen zu einem Pauschalpreis Pauschalpreis an. Darin enthalten ist eine vorherige Recherche und der mit der Markenanmeldung verbundene Schriftverkehr. Sollte unsere Recherche zu dem Ergebnis kommen, dass die Eintragung der gewünschten Marke nicht möglich ist, so zeigen wir Ihnen entsprechende Alternativen auf. Sofern die Anmeldung in weiteren Waren- oder Dienstleistungsklassen erwünscht ist, erhöhen sich die Gebühren je nach Aufwand. Sie erhalten selbstverständlich einen Kostenvoranschlag.
Markenüberwachung
Dabenen haben Sie die Möglichkeit, uns mit der Überwachung Ihrer Marken zu beauftragen. Stellen wir einen Verstoß fest, informieren wir Sie und zeigen Ihnen auf, wie Sie sich zur Wehr setzen können. Dies kann z.B. in Form eines Widerspruchsverfahrens oder einer Abmahnung sein.
Internationale Marken
Neben der Möglichkeit beim DPMA eine nationale Marke eintragen zu lassen, können Marken auch international geschützt werden. So besteht die Möglichkeit auf Basis einer national eingetragenen bzw. angemeldeten Marke mit einer zusätzlichen Registrierung, Schutz für die Vertragsländer des Madrider Markenabkommens (MMA) und des Protokolls zum Madrider Markenabkommen (PMMA) zu erlangen. Die Eintragung einer Gemeinschaftsmarke bei dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) entfaltet Schutzwirkung in allen EU-Staaten. Bitte fragen Sie nach den Tarifen für eine internationale Markenanmeldung. Wir informieren Sie gerne.
Sollten Sie noch weiter Fragen zur Markenanmeldung haben oder möchten Sie uns mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen, so setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung: Kontaktdaten.
Beckmann und Norda - Rechtsanwälte - Bielefeld