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BGH: Direkter Anspruch des Urhebers auf angemessene Vergütung nach § 32 Abs. 1 Satz 3 UrhG auch wenn die Verwertung über eine GbR erfolgte

BGH
Urteil vom 23.02.2012
I ZR 6/11
Kommunikationsdesigner
UrhG § 32 Abs. 1 Satz 3

Leitsatz des BGH:

Urheber, die ihre Werke durch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts verwerten, deren alleinige Gesellschafter sie sind, können falls die vereinbarte Vergütung nicht angemessen ist in entsprechender Anwendung des § 32 Abs. 1 Satz 3 UrhG von dem Vertragspartner der Gesellschaft die Einwilligung in die Änderung des Vertrages verlangen, um auf diese Weise eine angemessene Vergütung für die Werknutzung zu erreichen.
BGH, Urteil vom 23. Februar 2012 - I ZR 6/11 - OLG Stuttgart - LG Stuttgart

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

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