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OLG Köln: Unwirksame Klauseln in AGB des Textilreinigungsverbandes - Reinigung muss Schadensersatz leisten

OLG Köln
Urteil vom 10.08.2012
6 U 5/12


Das OLG Köln hat eine Entscheidung des LG Köln zur Unwirksamkeit zahlreicher Klauseln in den Muster-AGB des Textilreinigungsverbandes bestätigt. Wir hatten in dem Beitrag "LG Köln: Unwirksame Haftungsbeschränkung in Muster-AGB des Textilreinigungsverbandes - Reinigung muss Schäden regelmäßig erstatten" darüber berichtet.

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier: