LG Berlin verbietet erneute Ausstrahlung von Frauentausch-Folge - RTL II
LG Berlin
Urteil vom 26.07.2012
27 O 14/12
RTL II Frauentausch
Das LG Berlin hat der Produktionsfirma der RTL II-Doku-Serie Frauentausch die erneute Ausstrahlung und weitere Verbreitung einer Folge untersagt. Geklagt hatte eine Teilnehmerin. Diese hatte zwar vertraglich die Zustimmung erteilt, wurde aber in der fraglichen Folge durch die Nachbearbeitung und Inszenierung seitens der Produktionsfirma gezielt lächerliche gemacht. Das Gericht sah darin eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Schadensersatz für die Ausstrahlung der Folge gewährte das Gericht aufgrund der vorab erteilten Zustimmung jedoch nicht.
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
Urteil vom 26.07.2012
27 O 14/12
RTL II Frauentausch
Das LG Berlin hat der Produktionsfirma der RTL II-Doku-Serie Frauentausch die erneute Ausstrahlung und weitere Verbreitung einer Folge untersagt. Geklagt hatte eine Teilnehmerin. Diese hatte zwar vertraglich die Zustimmung erteilt, wurde aber in der fraglichen Folge durch die Nachbearbeitung und Inszenierung seitens der Produktionsfirma gezielt lächerliche gemacht. Das Gericht sah darin eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Schadensersatz für die Ausstrahlung der Folge gewährte das Gericht aufgrund der vorab erteilten Zustimmung jedoch nicht.
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
Trackbacks
Die Kommentarfunktion wurde vom Besitzer dieses Blogs in diesem Eintrag deaktiviert.
Kommentare
Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt