AG Winsen: Widerrufsfrist beginnt nicht mit Abgabe des Pakets beim Nachbarn
AG Winsen (Luhe)
Urteil vom 28.06.2012
22 C 1812/11
Das AG Winsen hat entschieden, dass die 14-tägige Widerrufsfrist bei Fernabsatzgeschäften nicht bereits mit der Abgabe des Pakets beim Nachbarn beginnt. Vielmehr ist erforderlich, dass der Kunde das Paket erhält. Etwaige Verzögerungen gehen - so die Ansicht des Gerichts - zu Lasten des Versenders.
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
Urteil vom 28.06.2012
22 C 1812/11
Das AG Winsen hat entschieden, dass die 14-tägige Widerrufsfrist bei Fernabsatzgeschäften nicht bereits mit der Abgabe des Pakets beim Nachbarn beginnt. Vielmehr ist erforderlich, dass der Kunde das Paket erhält. Etwaige Verzögerungen gehen - so die Ansicht des Gerichts - zu Lasten des Versenders.
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