BGH-Entscheidung "Marktführer Sport" im Rechtsstreit Intersport gegen Karstadt liegt im Volltext vor.
BGH
Urteil vom 08.03.2012
I ZR 202/10
Marktführer Sport
UWG § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3
Wir hatten bereits in dem Beitrag "BGH: Streit um Marktführerschaft im Sportartikelbereich - Karstadt gegen INTERSPORT" über das Urteil berichtet.
Leitsatz des BGH:
Bei dem Verständnis des für die Spitzenstellung maßgeblichen Vergleichs-markts zieht der durchschnittlich verständige Verkehrsteilnehmer erfahrungs-gemäß die übrigen Marktteilnehmer nur insoweit in Betracht, als sie ihm in tat-sächlicher Hinsicht mit dem die Spitzenstellung beanspruchenden Marktteil-nehmer vergleichbar erscheinen.
BGH, Urteil vom 8. März 2012 - I ZR 202/10 - OLG München - LG München I
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
Urteil vom 08.03.2012
I ZR 202/10
Marktführer Sport
UWG § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3
Wir hatten bereits in dem Beitrag "BGH: Streit um Marktführerschaft im Sportartikelbereich - Karstadt gegen INTERSPORT" über das Urteil berichtet.
Leitsatz des BGH:
Bei dem Verständnis des für die Spitzenstellung maßgeblichen Vergleichs-markts zieht der durchschnittlich verständige Verkehrsteilnehmer erfahrungs-gemäß die übrigen Marktteilnehmer nur insoweit in Betracht, als sie ihm in tat-sächlicher Hinsicht mit dem die Spitzenstellung beanspruchenden Marktteil-nehmer vergleichbar erscheinen.
BGH, Urteil vom 8. März 2012 - I ZR 202/10 - OLG München - LG München I
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