Skip to content

OLG Hamm: Werbung für Umschulung zum Berufskraftfahrer durch Bildungsträger ist keine wettbewerbswidrige Werbung für Leistungen einer Fahrschule

OLG Hamm
Urteil vom 05.07.2012
I-4 U 40/12


Das OLG Hamm hat entschieden, dass die Werbung für die Umschulung zum Berufskraftfahrer durch einen Bildungsträger keine wettbewerbswidrige Werbung für Leistungen einer Fahrschule, ohne dass eine Lizenz nach dem Fahrlehrergesetz vorliegt.

Trackbacks

Keine Trackbacks

Kommentare

Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt

Noch keine Kommentare

Die Kommentarfunktion wurde vom Besitzer dieses Blogs in diesem Eintrag deaktiviert.

Kommentar schreiben

Umschließende Sterne heben ein Wort hervor (*wort*), per _wort_ kann ein Wort unterstrichen werden.
Standard-Text Smilies wie :-) und ;-) werden zu Bildern konvertiert.
Formular-Optionen