OLG Stuttgart: Planung durch einen "Stararchitekten" ist nicht automatisch eine außergewöhnliche Leistung nach § 4 Abs. 3 HOAI a.F.
OLG Stuttgart
Urteil vom 29.05.2012
10 O 142/11
Das OLG Stuttgart hat entschieden, dass die Planung durch einen "Stararchitekten" nicht automatisch eine außergwöhnliche Leistung nach § 4 Abs. 3 HOAI a.F. ist.
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
Urteil vom 29.05.2012
10 O 142/11
Das OLG Stuttgart hat entschieden, dass die Planung durch einen "Stararchitekten" nicht automatisch eine außergwöhnliche Leistung nach § 4 Abs. 3 HOAI a.F. ist.
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