BGH: Unzulässige Werbegabe nach 7 Abs. 1 HWG - Gesamtwert der Zuwendungen ist entscheidend - DAS GROSSE RÄTSELHEFT
BGH
Urteil vom 25.04.2012
I ZR 105/10
DAS GROSSE RÄTSELHEFT
UWG § 4 Nr. 11, § 8 Abs. 2; HWG § 7 Abs. 1; BGB § 831
Leitsätze des BGH:
a) Bei der Beantwortung der Frage, ob eine aus mehreren Gegenständen hier: Rätselhefte bestehende Zuwendung im Sinne von § 7 Abs. 1 HWG von geringem Wert ist, ist auf den Gesamtwert aller Gegenstände abzustellen.
b) Das in § 7 Abs. 1 HWG geregelte Verbot der Wertreklame soll der abstrakten Gefahr einer unsachlichen Beeinflussung begegnen, die von einer Werbung mit Geschenken ausgehen kann; diese Gefahr ist im Sinne einer individuellen Beeinflussbarkeit der Zuwendungsempfänger zu bewerten.
c) Auch im Anwendungsbereich des § 8 Abs. 2 UWG kommt eine Haftung für den Verrichtungsgehilfen nach § 831 BGB in Betracht.
BGH, Urteil vom 25. April 2012 - I ZR 105/10 - OLG Karlsruhe - LG Karlsruhe
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
Urteil vom 25.04.2012
I ZR 105/10
DAS GROSSE RÄTSELHEFT
UWG § 4 Nr. 11, § 8 Abs. 2; HWG § 7 Abs. 1; BGB § 831
Leitsätze des BGH:
a) Bei der Beantwortung der Frage, ob eine aus mehreren Gegenständen hier: Rätselhefte bestehende Zuwendung im Sinne von § 7 Abs. 1 HWG von geringem Wert ist, ist auf den Gesamtwert aller Gegenstände abzustellen.
b) Das in § 7 Abs. 1 HWG geregelte Verbot der Wertreklame soll der abstrakten Gefahr einer unsachlichen Beeinflussung begegnen, die von einer Werbung mit Geschenken ausgehen kann; diese Gefahr ist im Sinne einer individuellen Beeinflussbarkeit der Zuwendungsempfänger zu bewerten.
c) Auch im Anwendungsbereich des § 8 Abs. 2 UWG kommt eine Haftung für den Verrichtungsgehilfen nach § 831 BGB in Betracht.
BGH, Urteil vom 25. April 2012 - I ZR 105/10 - OLG Karlsruhe - LG Karlsruhe
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