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BGH: Übereinstimmende und nicht offensichtlich falsche Angaben der Parteien zum Streitwert sind ein widerlegbares Indiz für den wirtschaftlichen Wert des Klagebegehrens

BGH
Beschluss vom 08.10.2012
X ZR 110/11
Vorausbezahlte Telefongespräche II
ZPO § 3

Leitsatz des BGH:

Übereinstimmende und nicht offensichtlich unzutreffende Angaben der Parteien im erstinstanzlichen Verfahren zum Streitwert des Patentverletzungsverfahrens sind ein widerlegbares Indiz für den wirtschaftlichen Wert des Klagebegehrens.

BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2012 - X ZR 110/11 - OLG Düsseldorf - LG Düsseldorf

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

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