BGH: Ein ausgefallener Vorname kann Namensrechte an der Zeichenfolge begründen - raule.de
BGH, Urt. v. 23. Oktober 2008 - I ZR 11/06 -
BGB § 12
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Der Inhaber eines ausgefallen Vornamens kann sich im Rahmen eines Rechtsstreits um eine Internetdomain auf entsprechende Namensrechte an dem Vornamen berufen.
Leitsatz des BGH:
Als Namensträger, der - wenn er seinen Namen als Internetadresse hat registrieren lassen - einem anderen Namensträger nicht weichen muss, kommt auch der Träger eines ausgefallenen und daher kennzeichnungskräftigen Vornamens (hier: Raule) in Betracht.
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier.
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Der Inhaber eines ausgefallen Vornamens kann sich im Rahmen eines Rechtsstreits um eine Internetdomain auf entsprechende Namensrechte an dem Vornamen berufen.
Leitsatz des BGH:
Als Namensträger, der - wenn er seinen Namen als Internetadresse hat registrieren lassen - einem anderen Namensträger nicht weichen muss, kommt auch der Träger eines ausgefallenen und daher kennzeichnungskräftigen Vornamens (hier: Raule) in Betracht.
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