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LG Flensburg: Wettbewerbswidrige Werbung mit nicht vorhandener Ausstattung eines Fernsehers durch Elektronikmarktkette

LG Flensburg
Beschluss vom 03.01.2013
6 O 1/13


Das LG Flensburg hat - wenig überraschend - entschieden, dass ein Wettbewerbsverstoß vorliegt, wenn ein Fernseher von einer Elektronikmarktkette mit einem 3fach-Satelliten Tuner beworben wird und sich beim Besuch im Ladengeschäft, dass das beworbende Modell nicht über einen derartigen Tuner verfügt. Die Elektronikmarktkette hatte lediglich ein 200 EURO teureres Modell im Angebot, dass über die beworben Merkmale verfügt. Es ist immer wieder erstaunlich, dass nach wie vor mit derart dreisten Methoden geworben wird.

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