LG Ulm: Faxanfrage einer Wirtschaftsdatenbank ist eine unzumutbare Belästigung nach § 7 UWG - Spam
LG Ulm
Urteil vom 11.01.2013
10 O 102/12
nicht rechtskräftig
Das LG Ulm hat zu Recht entschieden, dass die Faxanfrage einer Wirtschaftsdatenbank, mit der Unternehmensdaten abgefragt werden, eine unzumutbare Belästigung nach § 7 Abs. 2 UWG darstellt.
Urteil vom 11.01.2013
10 O 102/12
nicht rechtskräftig
Das LG Ulm hat zu Recht entschieden, dass die Faxanfrage einer Wirtschaftsdatenbank, mit der Unternehmensdaten abgefragt werden, eine unzumutbare Belästigung nach § 7 Abs. 2 UWG darstellt.
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