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OLG Schleswig-Holstein: Wettbewerbsverstoß, wenn ein HNO-Arzt einem Patienten ungefragt einen Hörgeräteakustiker empfiehlt

OLG Schleswig-Holstein
Urteil vom 14.01.2013
6 U 16/11


Das OLG Schleswig-Holstein hat entschieden, dass ein Verstoß gegen die Berufsordnung der Ärztekammer Schleswig-Holstein und damit ein wettbewerbswidriges Handlen vorliegt, wenn ein HNO-Arzt, ohne dass er vom Patienten befragt wird, einen Hörgeräteakustiker empfiehlt.


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