OLG Düseldorf: 2.500 EURO Streitwert in Filesharing-Fällen bei einem Musiktitel
OLG Düsseldorf
Beschluss vom 04.02.2013
I-20 W 68/1
Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass der Streitwert für den Unterlassungsanspruch in Filesharingfällen bei einem Musiktitel 2.500 EURO beträgt (ebenso OLG Frankfurt, Urteil vom 21.12.2010 - 11 U 52/07).
Beschluss vom 04.02.2013
I-20 W 68/1
Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass der Streitwert für den Unterlassungsanspruch in Filesharingfällen bei einem Musiktitel 2.500 EURO beträgt (ebenso OLG Frankfurt, Urteil vom 21.12.2010 - 11 U 52/07).
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