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BGH: Keine wettbewerbswidrige Irreführung und Einhaltung der Meisterpräsenzpflicht, wenn Hörgeräteakustik-Meister zwischen 2 Betrieben pendelt

BGH
Urteil vom 17.07.2013
I ZR 222/11
Meisterpräsenz bei Hörgeräteakustik-Unternehmen


Aus der Pressemitteilung des BGH:

"Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass es weder irreführend ist noch einen Verstoß gegen den Grundsatz der Meisterpräsenz nach der Handwerksordnung darstellt, wenn der Meister in einem Hörgeräteakustik-Unternehmen nicht ständig anwesend, sondern noch für einen zweiten Betrieb in einer benachbarten Stadt zuständig ist."

Die vollständige Pressemitteilung des BGH finden Sie hier:



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