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LG Düsseldorf: Tchibo-Werbung für Zahnersatz-Card wettbewerbswidrig - Tchibo macht das Lächeln leicht

LG Düsseldorf
38 O 113/13
Tchibo macht das Lächeln leicht


Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass die Tchibo-Werbung für die vom Kaffeeröster angebotene Zahnersatz-Card wettbwerbswidrig ist. Unzulässig ist dabei nicht, dass Tchibo überhaupt eine Zahnersatz-Card anbietet. Vielmehr ist die konkrete Werbung (u.a. Preisersparnis aufgrund vom Vergleich mit Mondpreisen) irreführend.

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