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BGH: Frischkäse-Mogelpackungen, die eine größere Füllmenge vortäuschen, sind unzulässig - Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen

BGH
Beschluss vom 15.08.2013
I ZR 234/12


Wie die Wettbewerbszentrale berichtet, hat der BGH die Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des OLG Karlsruhe vom 22.11.2013 - 4 U 156/12 zurückgewiesen, wonach Mogelpackungen, die eine größere Füllmenge vortäuschen, unzulässigund damit wettbewerbswidrig sind.

Siehe dazu: OLG Karlsruhe: Frischkäse und Mogelpackung - wettbewerbswidrige Irreführung, wenn Verpackung eine größere Füllmenge vortäuscht

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