OLG Frankfurt: Nachweis des Verstoßes gegen einstweilige Verfügung im Wege des Vollbeweises - Auslegung eines unbestimmten Unterlassungstenors
OLG Frankfurt
Beschluss vom 05.08.2013
6 W 67/13
Das OLG Frankfurt hat nochmals klargestellt, dass der Nachweis des Verstoßes gegen eine einstweilige Verfügung im Wege des Vollbeweises geführt werden muss. Zudem hat das OLG Frankfurt entschieden, dass auch ein unbestimmter und somit an sich nicht vollstreckungsfähiger Unterlassungstitel durch Auslegung "gerettet" werden kann. Dazu ist auf die Verletzungshandlungen abzustellen, die zur einstweiligen Verfügung geführt haben.
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
Beschluss vom 05.08.2013
6 W 67/13
Das OLG Frankfurt hat nochmals klargestellt, dass der Nachweis des Verstoßes gegen eine einstweilige Verfügung im Wege des Vollbeweises geführt werden muss. Zudem hat das OLG Frankfurt entschieden, dass auch ein unbestimmter und somit an sich nicht vollstreckungsfähiger Unterlassungstitel durch Auslegung "gerettet" werden kann. Dazu ist auf die Verletzungshandlungen abzustellen, die zur einstweiligen Verfügung geführt haben.
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