Skip to content

OLG Köln: Typische rechtsmissbräuchliche Serienabmahnung mangels Täuschung nicht als Betrug strafbar

OLG Köln
Beschluss vom 14.05.2013
III-1 RVs 67/13


Das OLG Köln hat entschieden, dass die typischen rechtsmissbräuchlichen Serienabmahnungen regelmäßig nicht als Betrug strafbar sind. Sowohl Anwalt wie Mandant wurden freigesprochen.

Aus den Entscheidungsgründen:

"Dass der Gebührenberechnung des Angeklagte zu 2) überhöhte Gegenstandswerte zugrunde gelegt worden sind, vermag ebenfalls keine Täuschung i.S.d. § 263 StGB zu begründen.
[..]
Aus dem Text der Abmahnschreiben ergibt sich weiterhin keine Täuschung über die Umstände, aufgrund deren die Geltendmachung der Ansprüche als rechtsmissbräuchlich i. S. d. § 8 Abs. 4 UWG zu gelten hat.
[...]
Eine Täuschung i. S. d. § 263 StGB ergibt sich schließlich auch nicht aus der Geltendmachung nicht bestehender Zahlungsansprüche."


Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

Trackbacks

Keine Trackbacks

Kommentare

Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt

Noch keine Kommentare

Die Kommentarfunktion wurde vom Besitzer dieses Blogs in diesem Eintrag deaktiviert.

Kommentar schreiben

Umschließende Sterne heben ein Wort hervor (*wort*), per _wort_ kann ein Wort unterstrichen werden.
Standard-Text Smilies wie :-) und ;-) werden zu Bildern konvertiert.
Formular-Optionen