BGH: Zur Reichweite des Unterlassungsanspruchs bei Urheberrechtsverletzungen - nicht immer auf konkrete Lichtbilder beschränkt
BGH
Urteil vom 20.06.2013
Restwertbörse II
UrhG § 72 Abs. 1, § 97 Abs. 1 Satz 1
Leitsatz des BGH:
Die Verletzung eines bestimmten Schutzrechts (hier des Rechts nach § 72 Abs. 1 UrhG an einem Lichtbild) kann die Vermutung der Wiederholungsgefahr (§ 97 Abs. 1 Satz 1 UrhG) nicht nur für Verletzungen desselben Schutzrechts, sondern auch für Verletzungen anderer Schutzrechte (hier der Rechte nach § 72 Abs. 1 UrhG an anderen Lichtbildern) begründen, soweit die Verletzungshandlungen trotz Verschiedenheit der Schutzrechte im Kern gleichartig sind.
BGH, Urteil vom 20. Juni 2013 - I ZR 55/12 - OLG Hamburg - LG Hamburg
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
Urteil vom 20.06.2013
Restwertbörse II
UrhG § 72 Abs. 1, § 97 Abs. 1 Satz 1
Leitsatz des BGH:
Die Verletzung eines bestimmten Schutzrechts (hier des Rechts nach § 72 Abs. 1 UrhG an einem Lichtbild) kann die Vermutung der Wiederholungsgefahr (§ 97 Abs. 1 Satz 1 UrhG) nicht nur für Verletzungen desselben Schutzrechts, sondern auch für Verletzungen anderer Schutzrechte (hier der Rechte nach § 72 Abs. 1 UrhG an anderen Lichtbildern) begründen, soweit die Verletzungshandlungen trotz Verschiedenheit der Schutzrechte im Kern gleichartig sind.
BGH, Urteil vom 20. Juni 2013 - I ZR 55/12 - OLG Hamburg - LG Hamburg
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