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LG Berlin: Markenrechtsverletzung durch "Geek Nerd" auf T-Shirts und Textilien

LG Berlin
Beschluss
101 O 162/13


Das LG Berlin hat im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens einem Händler von Shirts und Textilien untersagt die Zeichenfolge "Geek Nerd" auf derartigen Produkten zu verwenden. Antragsteller war der Inhaber der "Wortmarke "Geek Nerd", welche für "Becher
T-Shirts, Hemden, Mützen, Hosen, Pullover, Schals, Jacken, Socken, Unterwäsche" eingetragen ist.

Liegt erstmal eine Markeneintragung vor, so berücksichtigen die Gerichte regelmäßig die Entscheidung des DPMA zur Unterscheidungskraft. Die Frage, ob die streitgegenständliche Zeichenfolge eintragungsfähig ist, wird vom Gericht daher meist gar nicht näher überprüft, so dass die Entscheidung letztlich nicht so überraschend ist, wie an anderen Stellen im Internet vermittelt wird. Vorliegend lässt sich zudem durchaus die Ansicht vertreten, dass die Zeichenfolge "Geek Nerd" für Textilien eintragungsfähig ist. Insofern ist die Einleitung eines Löschungsverfahren unumgänglich.

Der Markeninhaber ist Inhaber zahlreicher weiterer Marken (u.a. Namen von Serienfiguren aus US-Serien "Sheldon Cooper", "Barney Stinson" oder "Walter White"), die ebenfalls Gegenstand von Abmahnungen sind. Es liegt nahe, dass es sich bei dem Markeninhaber um einen "Markentroll" handelt. Betroffene haben daher gute Chanchen sich gegen etwaige Abmahnungen zur Wehr zu setzen.








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